Happy-Birthday-to-You-Tag – Happy Birthday to You Day in den USA

Am 27. Juni 1924 wurde das Glückwunschlied Happy Birthday to You erstmals veröffentlicht. Daran erinnert der Kalender der kuriosen Feiertage aus aller Welt mit dem US-amerikanischen Happy-Birthday-to-You-Tag (engl. Happy Birthday to You Day). Grund genug, dieses Ereignis im Rahmen der kuriosen Welttage mit einem eigenen Beitrag zu würdigen und die Geschichte dahinter zu erzählen. Worum geht es dabei?

Playmobilfiguren und Star-Wars-Figuren vor silbernem Happy Birthday-Schriftzug.
Happy Birthday to You Day – Happy-Birthday-to-You-Tag in den USA. Kuriose Feiertage – 27. Juni © 2015 Sven Giese
Inhaltsverzeichnis

Wer hat den Happy-Birthday-to-You-Day ins Leben gerufen?

Streng genommen bis heute niemand. Zumindest konnte ich hierzu im Zuge der Recherchen keine Hinweise auf einen möglichen Initiator oder das genaue Gründungsjahr herausfinden. Zwar listen einige der US-amerikanischen Websites diesen Anlass als Happy Birthday to You Day für den 27. Juni, aber diese sind eindeutige Referenzen an das historische Datum der Erstveröffentlichung am 27. Juni 1924 (siehe dazu auch die Liste der weiterführenden Links unten).

Wann ist Happy-Birthday-to-You-Tag?

Die USA begehen ihren nationalen Happy-Birthday-to-You-Tag (engl. Happy Birthday to You Day) immer am 27. Juni.

JahrDatumWochentag
202627. JuniSamstag
202727. JuniSonntag
202827. JuniDienstag
202927. JuniMittwoch
203027. JuniDonnerstag
203127. JuniFreitag
203227. JuniSonntag
203327. JuniMontag
203427. JuniDienstag
203527. JuniMittwoch
203627. JuniFreitag

Wer hat Happy Birthday to You komponiert?

Musikwissenschaftler und Historiker gehen heute davon aus, dass die ursprüngliche Version des Liedes wohl von den beiden US-amerikanischen Schwestern Mildred J. Hill (1859–1916) und Patty Smith Hill (1868–1946) in Louisville, Kentucky, stammt.

Diese hatten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sowohl Melodie (Mildred als Erzieherin tätig) und Text (Patty als Leiterin der Einrichtung) als Begrüßungslied für den Louisville Experimental Kindergarten unter dem Namen Text Good Morning to All im Jahr 1893 publiziert.

Einige Quellen behaupten in diesem Zusammenhang auch, dass das Kinderlied ebenfalls an einem 27. Juni geschrieben worden sei, aber so ganz nachweisen lässt sich dies aus heutiger Perspektive nicht mehr (siehe dazu auch die anderen Beiträge im Kalender der kuriosen Geburtstage).

Ob es darüber hinaus eine geheime inhaltliche Verbindung zum parallel am 27. Juni begangenen Tag der Zwiebel (engl. National Onion Day), dem Tag der Sonnenbrille (engl. National Sunglasses Day) gibt, ist nicht dokumentiert. Dies gilt auch für den europäischen Siebenschläfertag und den Internationalen Tag der Ananas (engl. International Pineapple Day), die ebenfalls auf den 27. Juni fallen.

Kuriose Feiertage - 27. Juni -Happy-Birthday-to-You-Tag - 2 © 2015 Sven Giese
Kuriose Feiertage – 27. Juni -Happy-Birthday-to-You-Tag – 2 © 2015 Sven Giese

Robert H. Coleman und die Veröffentlichung von Happy Birthday to You

Die heute bekannte Text-Version geht dann allerdings nicht auf die Hill-Schwestern, sondern auf den Textautor Robert H. Coleman zurück. Dieser hatte dem Lied eine zweite Strophe hinzugefügt und es am 27. Juni 1924 – allerdings ohne Zustimmung der Hill-Schwestern – publiziert, was ihm eine Klage der Familie einbrachte.

1935 entschied ein US-amerikanisches Gericht dann auch zugunsten der Kläger, was erklärt, weshalb das Urheberrecht für Text und Musik auch erst in diesem Jahr bei ASCAP registriert wurden.

Wer hält die Rechte an Happy Birthday to You?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme, dass Happy Birthday to You aufgrund seiner Bekanntheit und Verbreitung schon immer ein gemeinfreies Werk gewesen sei, war die urheberrechtliche Lage lange deutlich komplizierter. Über Jahrzehnte beanspruchte der Musikverlag Warner/Chappell die Rechte an dem Lied und verlangte für kommerzielle Nutzungen entsprechende Lizenzgebühren.

Warner/Chappell war Ende der 1980er Jahre durch den Kauf der Birch Tree Group an diesen Rechtekomplex gekommen. Nach zeitgenössischen Berichten zahlte Warner Communications dafür rund 25 Millionen US-Dollar. Das war aus Sicht des Musikverlags nachvollziehbar, denn „Happy Birthday to You“ brachte über Jahre erhebliche Lizenzeinnahmen ein. In späteren Berichten ist von geschätzten Einnahmen von bis zu zwei Millionen US-Dollar pro Jahr die Rede.

Deutlich wurde diese Praxis bei kommerziellen Nutzungen in Filmen, Fernsehsendungen, Musikproduktionen oder öffentlichen Aufführungen. Private Geburtstagsfeiern waren in der Praxis kaum betroffen. Wer das Lied aber in einer kommerziellen Produktion verwenden wollte, musste lange mit Lizenzforderungen rechnen. Genau deshalb tauchten in Filmen, Serien oder Restaurants häufig andere Geburtstagslieder auf.

Die entscheidende Wendung kam durch eine Sammelklage, die 2013 von Filmemachern und Künstlern angestoßen wurde. Eine der Klägerinnen war die Dokumentarfilmerin Jennifer Nelson, die für die Verwendung des Liedes in einem Film über dessen Geschichte eine Lizenzgebühr zahlen sollte. Im September 2015 entschied der US-Bundesrichter George H. King, dass Warner/Chappell keinen gültigen Anspruch auf die Liedzeilen von Happy Birthday to You nachweisen konnte. Die vorhandenen Registrierungen bezogen sich nach Auffassung des Gerichts nur auf bestimmte Klavierarrangements, nicht auf den allgemein bekannten Text des Liedes.

Im Juni 2016 genehmigte das Gericht schließlich einen Vergleich. Warner/Chappell akzeptierte die Rückzahlung von 14 Millionen US-Dollar an Personen und Unternehmen, die zuvor Lizenzgebühren gezahlt hatten. Zugleich wurde der Song in den USA als gemeinfrei behandelt. Damit endete einer der bekanntesten und wirtschaftlich interessantesten Urheberrechtsfälle der Populärkultur.

Für Deutschland und die Europäische Union kam zum Jahreswechsel 2016/2017 noch ein zweiter Punkt hinzu. Nach deutschem und europäischem Urheberrecht endet der Schutz grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und bei gemeinschaftlichen Werken 70 Jahre nach dem Tod des letztverstorbenen Miturhebers. Patty Smith Hill starb 1946. Die Frist lief deshalb mit Ablauf des 31. Dezember 2016 aus. Seit dem 1. Januar 2017 ist das zugrunde liegende Lied auch in Deutschland und der EU gemeinfrei.

Gemeinfrei bedeutet in diesem Fall: Text und Melodie der klassischen Fassung können grundsätzlich frei genutzt werden. Geschützt sein können weiterhin konkrete moderne Aufnahmen, besondere Bearbeitungen oder spezielle Arrangements. Wer also eine bestimmte Studioaufnahme, eine Chorversion oder ein neues Arrangement verwendet, sollte weiterhin prüfen, ob daran eigene Leistungsschutz- oder Bearbeitungsrechte bestehen.

Der Fall hatte zudem eine größere Signalwirkung. Nach dem Erfolg der „Happy Birthday“-Klage wurden ähnliche Rechtsansprüche bei anderen bekannten Liedern angegriffen, unter anderem bei We Shall Overcome und This Land Is Your Land. Bei „We Shall Overcome“ endete der Streit 2018 mit einem Vergleich, nach dem die Verlage keinen Copyright-Anspruch mehr auf Melodie und Liedtext geltend machen wollten.

Damit ist Happy Birthday to You heute auch ein anschauliches Beispiel dafür, dass ein lange behaupteter Rechtenanspruch nicht automatisch ein belastbarer Rechteanspruch sein muss. Die eigentliche Pointe der Geschichte liegt genau darin: Eines der weltweit bekanntesten Lieder war nicht deshalb unfrei, weil die Rechtslage eindeutig war, sondern weil ein großer Rechteinhaber seinen Anspruch über Jahrzehnte erfolgreich durchgesetzt hatte.

In diesem Sinne: Happy Birthday für Happy Birthday to You. :)

Weitere Informationen und Quellen zum Happy Birthday to You Day in den USA